Kinder & Jugendwohnanlagen
Unsere Heilpädagogische Kinder- und Jugendwohnanlage „Waldschlösschen“ ist eine Einrichtung der stationären Kinder- und Jugendhilfe,
in der Hilfe zur Erziehung entsprechend dem Sozialgesetzbuch VIII / KJHG geleistet wird.
Die Einrichtung mit dem freundlichen Ambiente wurde 1998 in der Spreewaldstadt Lübben erbaut und eröffnet.
In den nachfolgenden Jahren wurden das Konzept und die heilpädagogische Arbeit methodisch und bedarfsorientiert kontinuierlich weiterentwickelt, so dass neue Angebote geschaffen wurden, um das Leistungsspektrum zu erweitern.
In unserer Einrichtung werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aufgenommen, in der Regel im Alter zwischen 5 und 18 Jahren. Es stehen insgesamt 50 Plätze und 3 Plätze für Not- und Krisensituationen zur Verfügung.
Bei Interesse stehen wir jederzeit telefonisch zur Verfügung und übersenden Ihnen gern unsere Konzeption.
Rechtsgrundlagen der Unterbringung: §§ 20, 27, 30, 34, 35, 35a, 41 SGB VIII
Freizeitangebote
Sehr viel Wert wird darauf gelegt, dass sich Kinder und Jugendliche außerhalb der Einrichtung einbringen können. Aus diesem Grund werden sie motiviert, Freizeitangebote öffentlicher Einrichtungen wahrzunehmen. Erfahrungsgemäß haben sie jedoch Schwierigkeiten, da jeder neue soziale Kontakt eine Herausforderung bedeutet. Infolge dieser Erfahrung sind innerhalb der Kinder- und Jugendwohnanlage zahlreiche und vielfältige Möglichkeiten geschaffen worden, sich auszuprobieren, Freude und Interesse an einer sinnvollen Tätigkeit entwickeln zu können.
- Sport mit Fußball, Tischtennis, Volleyball und Fitness auf den heimeigenen Sportplätzen und Fitnessraum im Haus
- Heilpädagogische Förderung zur Stärkung der Konzentration und Leistungsfähigkeit
- Musik- und Entspannungsangebote
- Fuß- und Wasserwanderungen
- Teilnahme an Sportvereinen (Reiten, Handball, Karate, Boxen, Fußball u. a.)
- Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen der Stadt
- AG Keramik
- wöchentliches Schwimmen
- eigene Fahrräder
Kleinstgruppe mit innewohnender Erzieherin
In der Kasernenstraße 2 und 3 gibt es jeweils 5 Plätze für Mädchen und Jungen zwischen 4 und
14 Jahren.
In einer der beiden Gruppen steht ein Platz für einen von einer (seelischen) Behinderung bedrohtem Kind oder Jugendlichen zur Verfügung.
Die Besonderheit dieser Hilfeform ist, dass die innewohnende Erzieherin ihren persönlichen Arbeits-und Lebensmittelpunkt, gemeinsam mit ihrer Familie, in die Wohngruppe gelegt hat.
Daraus resultierend ergeben sich fließende Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit der innewohnenden Erzieherin, eine besondere intensive Nähe im Alltag und eine Einbindung der Gruppe in das soziale Umfeld der Erzieherin. Gemeinsam mit der innewohnenden Erzieherin arbeitet eine weitere Erzieherin in der Gruppe. Diese gewährleistet auch die Vertretung der innewohnenden Erzieherin bei Urlaub und Freizeit.
Somit bieten wir den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen Nestwärme, Geborgenheit und eine zuverlässige Beziehung auf Dauer.
Inobhutnahme und Clearinggruppe
Im April 2011 haben wir die 3 Plätze der Schutzstelle des südlichen Teiles des Landkreises
Dahme – Spreewald aus dem Haupthaus ausgelagert.
Diese 3 Plätze zur Inobhutnahme (nach § 42 SGB VIII) befinden sich nun in Lübben, in der Schillerstraße 6. Ergänzend haben wir das Angebot einer Clearinggruppe konzipiert. Hier geht es nach der Krisenintervention darum, dass gemeinsam mit allen Beteiligten geklärt wird, welche Ressourcen der junge Mensch und seine Familie / sein bisheriges soziales Umfeld haben und gegebenenfalls mit einer geeigneten Hilfe eine Perspektive zu entwickeln.